Kommunalwahlen am 15. März 2020

Eine Anleitung zur gültigen Wahl

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag, 15.03.2020, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Ihre Stimmen sind sehr wichtig!

 

Wir möchten uns ausdrücklich an Sie wenden, mit der Bitte insbesondere auch von Ihrem Stimmrecht bei der Kreistagswahl Gebrauch zu machen. Da im Kreistag weiterhin zahlreiche Entscheidungen auch in Bezug auf Vohburg gefasst werden (Kreisstraßen, Gymnasium etc.), ist die künftige Besetzung des Kreistages sehr wichtig. Daher zählt jede Stimme.

 

Nutzen Sie für Ihre Stimmabgabe auch die Möglichkeit der Briefwahl. Ihre Benachrichtigung zur Bürgermeister-, Stadtrats-, Landrats- und Kreistagswahl erhalten Sie per Brief bis spätestens Sonntag, den 23.02.2020. Die Briefwahlunterlagen können mit dem zugesandten Antrag persönlich im Rathaus der Stadt Vohburg abgeholt werden. Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen erfolgt zu den allgemein bekannten Öffnungszeiten in der Rathausnebenstelle Vohburg, Donaustr. 17.   Der Zugang ist leider nicht barrierefrei.

Die Abgabe Ihrer Stimmen ist auf einem bebilderten Merkblatt genau beschrieben. Bitte beachten Sie für eine gültige Stimmabgabe unbedingt die vorgegebene Reihenfolge.

Die Briefwahlunterlagen können auch mit einer schriftlichen Einzelvollmacht, die Ihrer Wahlbenachrichtigung beiliegt, von einem Bevollmächtigten, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, für nicht mehr als 4 Wahlberechtigte abgeholt werden.

Für die Wahl der Kommunalparlamente erhalten Sie einen hellgrünen Stimmzettel für den Stadtrat, einen gelben für die Bürgermeisterwahl, einen weißen für den Kreistag und einen hellblauen Stimmzettel für die Landratswahl.

 

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis ins Wahllokal mit.

Sie haben für den Stadtrat und den Kreistag folgende Möglichkeiten der Stimmvergabe:

Listenwahl

Auf den Stimmzetteln sind die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen aufgeführt.
Jede/r  Wähler/-in kann einen  Vorschlag unverändert annehmen, indem er ein Kreuz oben auf der Liste macht. Dann erhält jede Kandidatin oder jeder Kandidat auf dieser Liste eine Stimme.

 

Stimmenzahl

Für die Stadtratswahl sind 20 Stimmen zu vergeben. Für die Kreistagswahl sind 60 Stimmen zu vergeben. Für die Bürgermeisterwahl haben Sie eine Stimme, ebenso wie für den Landratswahl.

Diese Zahlen dürfen Sie keinesfalls überschreiten! Es würde zur Ungültigkeit Ihres Stimmzettels führen.

 

Kumulieren und Panaschieren
Sie können sich Ihr ganz persönliches Kommunalparlament zusammenstellen.

Für den Stadtrat dürfen Sie maximal 20 Stimmen vergeben. Einzelnen Bewerbern dürfen Sie eine, zwei oder drei Stimmen geben.

Das nennt man kumulieren (ansammeln).

Sie haben in Vohburg (Stadtrat) die Wahl zwischen vier Wahlvorschlägen.
Sie können also panaschieren (mischen), indem Sie an Kandidaten aus verschiedenen Listen maximal bis zu drei Stimmen
vergeben.

 

Reststimmen

Wer nicht alle seine Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen oder schlichtweg auf "Nummer sicher" gehen will, kann zusätzlich eine Liste ankreuzen.
Wenn Sie zum Beispiel noch vier Stimmen übrig haben, bekommen die ersten vier auf der Liste aufgeführten Kandidaten je eine Stimme. Mit diesem Verfahren kann jeder Wähler sicherstellen, dass keine Stimme verloren geht.

 

Wahl zum Bürgermeister.

Es gibt zwei Bürgermeisterkandidaten. Sie haben eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat (absolute Mehrheit). Bei absolut gleicher Stimmenzahl würde das Los entscheiden.

 

Wahl zum Landrat. Es gibt sieben Landratskandidaten. Sie haben eine Stimme.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat (absolute Mehrheit). Ist das keinem Bewerber gelungen, findet unter denn beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl am zweiten Sonntag nach dem Wahltag, also am Sonntag 29.03.2020, statt. Wer dann von den abgegebenen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält, ist als Landrat gewählt. Bei gleicher Stimmenzahl würde das Los entscheiden.

 

Weitere Informationen zur Wahl erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums (www.deinewahl.bayern.de/kommunalwahl)