Kommunalwahlen am 15. März 2020
Eine Anleitung zur gültigen Wahl
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag,
15.03.2020,
finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Ihre Stimmen sind sehr wichtig!
Wir möchten uns ausdrücklich an Sie wenden, mit der Bitte insbesondere auch von
Ihrem Stimmrecht bei der Kreistagswahl Gebrauch zu machen. Da im Kreistag
weiterhin zahlreiche Entscheidungen auch in Bezug auf Vohburg gefasst werden
(Kreisstraßen, Gymnasium etc.), ist die künftige Besetzung des Kreistages sehr
wichtig. Daher zählt jede Stimme.
Nutzen Sie für Ihre Stimmabgabe auch die Möglichkeit der
Briefwahl. Ihre Benachrichtigung zur
Bürgermeister-,
Stadtrats-,
Landrats- und Kreistagswahl erhalten Sie per Brief bis spätestens Sonntag,
den 23.02.2020.
Die Briefwahlunterlagen können mit dem zugesandten Antrag persönlich im Rathaus
der Stadt Vohburg abgeholt werden. Die Ausgabe von
Briefwahlunterlagen erfolgt zu den allgemein bekannten
Öffnungszeiten in der Rathausnebenstelle Vohburg, Donaustr. 17. Der
Zugang ist leider nicht barrierefrei.
Die Abgabe Ihrer Stimmen
ist auf einem bebilderten Merkblatt genau beschrieben. Bitte beachten Sie für
eine gültige Stimmabgabe unbedingt die vorgegebene Reihenfolge.
Die Briefwahlunterlagen können auch mit einer schriftlichen Einzelvollmacht,
die Ihrer Wahlbenachrichtigung beiliegt,
von einem Bevollmächtigten,
der das 16. Lebensjahr vollendet hat, für nicht mehr als 4 Wahlberechtigte
abgeholt werden.
Für
die Wahl der Kommunalparlamente erhalten Sie einen hellgrünen Stimmzettel für
den Stadtrat,
einen
gelben für die Bürgermeisterwahl,
einen
weißen für den Kreistag und einen hellblauen Stimmzettel für die
Landratswahl.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis ins
Wahllokal mit.
Sie
haben für den Stadtrat und den Kreistag folgende Möglichkeiten der Stimmvergabe:
Listenwahl
Auf
den Stimmzetteln sind die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen
aufgeführt.
Jede/r
Wähler/-in kann einen
Vorschlag
unverändert annehmen,
indem er ein Kreuz oben auf der Liste macht. Dann erhält
jede Kandidatin oder jeder Kandidat auf dieser Liste eine Stimme.
Stimmenzahl
Für die Stadtratswahl sind 20
Stimmen zu vergeben. Für die
Kreistagswahl sind 60 Stimmen zu vergeben. Für die Bürgermeisterwahl haben
Sie eine Stimme, ebenso wie für den Landratswahl.
Diese
Zahlen dürfen Sie
keinesfalls überschreiten!
Es würde zur Ungültigkeit Ihres Stimmzettels führen.
Kumulieren und Panaschieren
Sie können sich Ihr ganz persönliches Kommunalparlament zusammenstellen.
Für den Stadtrat dürfen Sie maximal 20 Stimmen vergeben. Einzelnen Bewerbern dürfen Sie eine, zwei oder drei Stimmen geben.
Das nennt man kumulieren (ansammeln).
Sie haben in Vohburg (Stadtrat) die Wahl zwischen vier Wahlvorschlägen.
Sie können also panaschieren (mischen),
indem Sie an Kandidaten aus verschiedenen Listen maximal bis zu drei Stimmen
vergeben.
Reststimmen
Wer nicht alle seine Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen oder schlichtweg
auf "Nummer sicher" gehen will, kann zusätzlich eine Liste ankreuzen.
Wenn Sie zum Beispiel noch vier Stimmen übrig haben, bekommen die ersten vier
auf der Liste aufgeführten Kandidaten je eine Stimme. Mit diesem Verfahren kann
jeder Wähler sicherstellen, dass keine Stimme verloren geht.
Wahl zum Bürgermeister.
Es gibt zwei Bürgermeisterkandidaten. Sie haben eine Stimme. Gewählt ist, wer
mehr als die Hälfte der
Wahl zum Landrat. Es gibt sieben
Landratskandidaten. Sie haben eine Stimme.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten
hat (absolute Mehrheit). Ist das keinem Bewerber gelungen, findet unter denn
beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl am zweiten Sonntag nach
dem Wahltag, also am Sonntag 29.03.2020, statt. Wer dann von den abgegebenen
Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält, ist als Landrat gewählt. Bei gleicher
Stimmenzahl würde das Los entscheiden.
Weitere Informationen
zur Wahl erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums
(www.deinewahl.bayern.de/kommunalwahl)